AGB

AGBs

1.       Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

2.       Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der mobilen Fotobox und Zubehör gegen Entgelt.

3.       Zustandekommen des Vertrages

Nach Zugang einer Anfrage unterbreitet der Vermieter dem Mieter ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. Der Mietvertrag kommt durch Zugang einer Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande. Für Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.

Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der Bestätigung durch den Vermieter.

4.       Allgemeine Mietbedingungen für die Fotobox und Zubehör.

Die Vermietung von Fotoboxen und Zubehör unterliegt folgenden Bedingungen:

Persönliche Daten

Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Name, Anschrift aus dessen Personalausweis notiert bzw. eine Fotokopie des Ausweises anfertigt und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert.

Reservierungen

Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich persönlich, über Telefon und via Internet entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich.

Foto-Druckfunktion

Die für das Drucken benötigte Druckerpatronen und Fotopapier sind ausschließlich vom Vermieter zu erwerben und zu benutzen. Bei Benutzung eigener Patronen wird der volle Preis laut akt. Tarif berechnet.

4.       Preise

Alle Preise sind Endpreise und beziehen sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete des Geräts sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket. Nicht enthalten sind Aufwendungen des Vermieters für die Bereitstellung und Abholung der Fotobox an einem anderen Ort als dem Abholort des Vermieters.

Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Nicht berechnet werden inaktive Tage für Transport und Abholung/Rückgabe.

Kann aus individuellen Gründen die Rückgabe der Fotobox an dem Abholort des Vermieters durch den Mieter nicht erfolgen, kann nach vorangehender Absprache die Abholung des Gerät durch den Vermieter erfolgen. Dadurch ergibt sich ein zusätzlicher Endpreis in Höhe von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer ab dem Ort des Vermieters, mindestens jedoch 80,00 EUR. Diese werden separat in Rechnung gestellt.

5.       Mietdauer und Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der Abholung der Fotobox beim Vermieter. Diese erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

Die Rückgabe der gemieteten Fotobox hat spätestens am Tag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Die genaue Uhrzeit ist im Voraus mit dem Vermieter abzustimmen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter für jeden Verzugstag Schadenersatz in Höhe des Tagesmietpreises laut Preisliste zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Ist eine Abholung am Veranstaltungsort des Mieters durch den Vermieter gewünscht, gelten die in §4 aufgezeigten Konditionen.

6.       Zahlung

Der Mietpreis ist mit Erhalt der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug kann der Vermieter Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Vermieter unbenommen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Vermieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Vermieter anerkannten Gegenansprüchen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ausgeübt werden.

Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zur Meidung nicht rechtzeitiger Lieferung bleibt es dem Mieter unbenommen, die Ware beim Vermieter abzuholen.

7.       Widerrufsrecht und Stornierung

Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, E-Mail) erfolgen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Vermieters gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
E-Mail: info@smiley-fotobox.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die empfangenen Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.

Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:

Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.

Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:
bis 14 Tage vor Veranstaltung: 20% des vereinbarten Mietpreises
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
< 7 Tage vor Veranstaltung 70% des vereinbarten Mietpreises

Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens des Vermieters ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

8.       Haftung

Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Vermieter. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei sonstigen Schäden. Die Haftung ist beschränkt auf dasjenige, was der Vermieter als Schaden erwarten konnte. Eine weitergehende Haftung, insbesondere im Hinblick auf erwartete Verwendungen der Fotografien, wird nicht übernommen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Haftung für eine entgangene Leistung durch Störung oder Defekt der Fotobox, falls dies im Zeitraum der Mietdauer auftritt.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Abholung bis zur Rückgabe und haftet für alle Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit entstehen. Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Außnahme hierbei ist das Gehäuse der Fotobox. Beigeringer Beschädigungdes Gehäuses werden pauschal100,00 €; bei starker Beschädigung 300,00 € berechnet. Eine Aussage der Stärke der Beschädigung obliegt eigens dem Vermieter.
Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für Beschädigungen der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

9.       Urheber- und Nutzungsrechte, Zuverfügungstellung des Bildmaterials, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers einer Fotografie (des Bildmaterials). Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Das Bildmaterial wird dem Mieter per USB-Stick nach Rückgabe der Fotobox zur Verfügung gestellt. Nach Aushändigung der Daten werden diese beim Vermieter gelöscht.

§10 Salvatorische Klausel

Auch wenn einzelne Punkte der allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.


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